Bezahlkarte ab Dezember im Burgenlandkreis
Der Burgenlandkreis wird bereits im Dezember die Bezahlkarte an Geflüchtete anstatt Bargeld ausgeben. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Innenministerin Dr. Tamara Zieschang verkündeten heute während der Landespressekonferenz die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in Sachsen-Anhalt als erstes der 14 beteiligten Bundesländer.
„Ich begrüße es sehr, dass alle Landkreise in Sachsen-Anhalt gemeinsam an den Start gehen. Eine Einzellösung je Landkreis wie in einigen Bundesländern wäre nicht hilfreich gewesen, da wir mit einem einheitlichen System nun auch die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes einbeziehen und die Geflüchteten bereits dort mit Bezahlkarten ausstatten können. Auch bei Übergang von einem Landkreis zum anderen gibt es so einheitliche Bezahlsysteme. Das ist alles wohl durchdacht“, äußert sich Landrat Götz Ulrich zufrieden.
Seit vergangener Woche werden im Landratsamt des Burgenlandkreises die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migrationsagentur für die Einführung der Bezahlkarte geschult. Somit wird es möglich sein, die Auszahlung für Januar 2025 bereits im Dezember mit der Bezahlkarte auszuführen. Die Auszahlung von Geldleistungen soll weitestgehend auf Leistungen in Form von Bezahlkarten umgestellt werden. Dies betrifft alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), also Asylbewerber und Geduldete. Aktuell werden 803 Personen im Burgenlandkreis mit Bezahlkarten ausgestattet.
Vor der Ausgabe gibt es noch einige offene Punkte, die geklärt werden müssen, um einen reibungslosen Einsatz der Bezahlkarte gewährleisten zu können. So wird es für Landkreise möglich sein, Ausnahmen in Bezug auf Lastschriftverfahren zu definieren. Hierzu müssen zusätzliche Daten der Leistungsberechtigten bezüglich eines solchen Lastschriftverfahren erhoben werden, damit z.B. Mitgliedsbeiträge in Vereinen abgebucht werden können.
Hintergrund
Das Land Sachsen-Anhalt hat sich im Januar 2024 gemeinsam mit 13 weiteren Bundesländern darauf verständigt, eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG einzuführen. Mit der Bezahlkarte werden Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG zukünftig ihre Leistungen als Guthaben auf einer Chipkarte ähnlich einer EC-Karte erhalten. Die Nutzung unterliegt jedoch bestimmten Einschränkungen. So lässt die guthabenbasierte Karte beispielsweise keine Überweisungen ins Ausland oder Bezahlungen von Dienstleistungen des Glücksspiels oder auch keine Überziehungen zu. In Sachsen-Anhalt gilt eine Begrenzung der Bargeldfunktion auf 50 Euro.