Barrieren abbauen: Land fördert Teilhabe im Burgenlandkreis
Mit rund 1,05 Millionen Euro fördert das Land im Burgenlandkreis den weiteren Ausbau eines Örtlichen Teilhabemanagements. Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat heute den Zuwendungsbescheid an Robert Aßmann, Bildungs- und Sozialdezernent des Burgenlandkreises, übergeben.
„Wenn es darum geht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, kommt den Kommunen eine herausragende Bedeutung zu“, sagte Ministerin Grimm-Benne. Dennoch sei Inklusion natürlich auch eine Gemeinschaftsaufgabe, für die Politik, Verwaltung und handelnde Akteure gemeinsam Verantwortung übernehmen. Das Ziel sei eine barrierefreie Infrastruktur und wohnortnahe Angebote der Teilhabesicherung. „Ein inklusives Gemeinwesen ist ein Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger, nicht ausschließlich für Menschen mit Behinderung“, so die Ministerin.
Ziel des Förderprogrammes ist die Implementierung eines örtlichen Teilhabemanagements in den Kommunen, das die Schaffung eines inklusiven Sozialraums unterstützt und fördert. Die Förderung soll insbesondere die Umsetzung der Grundsätze und der Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene gewährleisten. Die Umsetzung der Verpflichtungen erfordert wohnortnahe nachhaltige, innovative und zukunftsgerichtete Maßnahmen der Teilhabesicherung, welche die Europäische Union sowie das Land Sachsen-Anhalt als eine vordringliche Aufgabe begreift.
Zur Unterstützung der Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt bei dieser Aufgabe können diese die Einstellung von örtlichen Teilhabemanagerinnen und -managern beantragen. Die Teilhabemanagerinnen und -manager sind mit der Entwicklung und Begleitung der Organisation und Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrem Sozialraum betraut.
Mit der Fördersumme soll im Burgenlandkreis die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und damit die Idee eines inklusiven Gemeinwesens weiter vorangebracht werden. Die Personalkosten für die Fachkräfte werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus dem Landeshaushalt bezahlt; die Sachkosten tragen die Kreise und Kreisfreien Städte. Hintergrund ist, dass alle Menschen gleichermaßen selbstbestimmt ein barrierefreies Lebensumfeld nutzen und gestalten können. Um das Vorhaben auf den Weg zu bringen, analysieren Teilhabemanagerinnen und -manager die Teilhabebedingungen vor Ort. Gemeinsam mit bereits bestehenden Netzwerken sollen sie die konkreten Maßnahmen und lokale Aktionspläne zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention umsetzen.