Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis

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Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 31.07.2023:
„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis, Naumburg (Saale), folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Prüfungsurteile:

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis, Naumburg (Saale), – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – und den Lagebericht des Eigenbetriebes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Der Jahresabschluss entspricht den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und steht in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Burgenlandkreises vom 14.08.2023:

„Das Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises erteilt für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 sowie den Lagebericht des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis folgenden uneingeschränkten Feststellungsvermerk:

Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer am 31.07.2023 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragte WRT Revision und Treuhand GmbH, die Buchführung und der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung entsprechen.

Der Jahresabschluss vermittelt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Unternehmens.

Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.“

Beschluss des Kreistages:

Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz- EigBG), der Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung – EigBVO) sowie der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis hat der Kreistag in seiner Sitzung am 09.10.2023 unter Beschluss-Nr. 297-24/2023 KT folgenden Beschluss gefasst:

„Der Kreistag stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis wie folgt fest:

1.    Bilanzsumme:                                                                           15.832.709,01 €

1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf

       a) das Anlagevermögen:                                                               114.532,00 €

       b) das Umlaufvermögen:                                                           8.834.869,05 €

       c) den Rechnungsabgrenzungsposten:                                  6.883.307,96 €

1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf

       a) das Eigenkapital:                                                                                   0,00 €

       b) die empfangenen Ertragszuschüsse:                                    114.532,00 €

       c) die Rückstellungen:                                                                   940.819,68 €

       d) die Verbindlichkeiten:                                                            8.022.594,76 €

       e) den Rechnungsabgrenzungsposten:                                  6.754.762,57 €

2.    Jahresgewinn:                                                                                              0,00 €

2.1. Summe der Erträge:                                                               126.423.273,69 €

2.2. Summe der Aufwendungen:                                                 126.423.273,69 €

Der Kreistag erteilt der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung.“

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 liegen gemäß § 19 Abs. 5 EigBG vom 20.11. bis 28.11.2023

während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Jobcenter Burgenlandkreis, Friedensstraße 80, Zimmer 217 in 06712 Zeitz aus.

Naumburg, den 09.11.2023

Götz Ulrich

Landrat

Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom 31.07.2023:
„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis, Naumburg (Saale), folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Prüfungsurteile:

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis, Naumburg (Saale), – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – und den Lagebericht des Eigenbetriebes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Der Jahresabschluss entspricht den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und steht in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes des Burgenlandkreises vom 14.08.2023:

„Das Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises erteilt für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 sowie den Lagebericht des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis folgenden uneingeschränkten Feststellungsvermerk:

Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer am 31.07.2023 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragte WRT Revision und Treuhand GmbH, die Buchführung und der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung entsprechen.

Der Jahresabschluss vermittelt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Unternehmens.

Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu Beanstandungen keinen Anlass.“

Beschluss des Kreistages:

Auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz- EigBG), der Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe (Eigenbetriebsverordnung – EigBVO) sowie der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis hat der Kreistag in seiner Sitzung am 09.10.2023 unter Beschluss-Nr. 297-24/2023 KT folgenden Beschluss gefasst:

„Der Kreistag stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2022 des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis wie folgt fest:

1.    Bilanzsumme:                                                                           15.832.709,01 €

1.1. davon entfallen auf der Aktivseite auf

       a) das Anlagevermögen:                                                               114.532,00 €

       b) das Umlaufvermögen:                                                           8.834.869,05 €

       c) den Rechnungsabgrenzungsposten:                                  6.883.307,96 €

1.2. davon entfallen auf der Passivseite auf

       a) das Eigenkapital:                                                                                   0,00 €

       b) die empfangenen Ertragszuschüsse:                                    114.532,00 €

       c) die Rückstellungen:                                                                   940.819,68 €

       d) die Verbindlichkeiten:                                                            8.022.594,76 €

       e) den Rechnungsabgrenzungsposten:                                  6.754.762,57 €

2.    Jahresgewinn:                                                                                              0,00 €

2.1. Summe der Erträge:                                                               126.423.273,69 €

2.2. Summe der Aufwendungen:                                                 126.423.273,69 €

Der Kreistag erteilt der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung.“

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 liegen gemäß § 19 Abs. 5 EigBG vom 20.11. bis 28.11.2023

während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Jobcenter Burgenlandkreis, Friedensstraße 80, Zimmer 217 in 06712 Zeitz aus.

Naumburg, den 09.11.2023

Götz Ulrich

Landrat