Allgemeinverfügung zur amerikanischen Faulbrut

bee 1726659 1920

 

Amtliche Bekanntmachung

 

Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises

 

 

Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 41 Absatz 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG LSA öffentlich bekanntgegeben:

 

 

Allgemeinverfügung

 

1. Die Amerikanische Faulbrut, festgestellt am 22. September 2020 in einem Bienenstand in Städten, ist im Burgenlandkreis erloschen.

 

2. Die angeordneten Maßnahmen für den Sperrbezirk in den Ortslagen Städten, Größnitz, Niedermöllern, Pomnitz und Obermöllern werden aufgehoben.

 

3. Diese Allgemeinverfügung tritt am 15.06.2021 in Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen. Die Schriftform wird ferner durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse burgenlandkreis@blk.de oder durch eine absenderbestätigte De-Mail an burgenlandkreis@blk.de-mail.de erfüllt.

 

Naumburg, den 4. Juni 2021

 

 

gez. Götz Ulrich

Landrat

 

Hinweis: Diese Allgemeinverfügung wird am X. Juni in der Tagespresse veröffentlicht.

Allgemeinverfügung zur amerikanischen Faulbrut

 

Amtliche Bekanntmachung

 

Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises

 

 

Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 41 Absatz 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG LSA öffentlich bekanntgegeben:

 

 

Allgemeinverfügung

 

1. Die Amerikanische Faulbrut, festgestellt am 22. September 2020 in einem Bienenstand in Städten, ist im Burgenlandkreis erloschen.

 

2. Die angeordneten Maßnahmen für den Sperrbezirk in den Ortslagen Städten, Größnitz, Niedermöllern, Pomnitz und Obermöllern werden aufgehoben.

 

3. Diese Allgemeinverfügung tritt am 15.06.2021 in Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen. Die Schriftform wird ferner durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse burgenlandkreis@blk.de oder durch eine absenderbestätigte De-Mail an burgenlandkreis@blk.de-mail.de erfüllt.

 

Naumburg, den 4. Juni 2021

 

 

gez. Götz Ulrich

Landrat

 

Hinweis: Diese Allgemeinverfügung wird am X. Juni in der Tagespresse veröffentlicht.