Allgemeinverfügung zur amerikanischen Faulbrut
Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises
Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 41 Absatz 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG LSA öffentlich bekanntgegeben:
Allgemeinverfügung
1. Die Amerikanische Faulbrut, festgestellt am 22. September 2020 in einem Bienenstand in Städten, ist im Burgenlandkreis erloschen.
2. Die angeordneten Maßnahmen für den Sperrbezirk in den Ortslagen Städten, Größnitz, Niedermöllern, Pomnitz und Obermöllern werden aufgehoben.
3. Diese Allgemeinverfügung tritt am 15.06.2021 in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen. Die Schriftform wird ferner durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse burgenlandkreis@blk.de oder durch eine absenderbestätigte De-Mail an burgenlandkreis@blk.de-mail.de erfüllt.
Naumburg, den 4. Juni 2021
gez. Götz Ulrich
Landrat
Hinweis: Diese Allgemeinverfügung wird am X. Juni in der Tagespresse veröffentlicht.