Afrikanische Schweinepest betrifft Schlachthof in Weißenfels – keine Gefahr für Menschen!

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Afrikanische Schweinepest auch im Schlachthof Weißenfels bestätigt

Die aus dem Schweinmastbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern im Schlachthof Weißenfels angelieferten Tiere wurden auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beprobt. Das Ergebnis der Untersuchungen von 159 Tieren durch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt hat bei 11 Tieren eine ASP-Infektion bestätigt. Bei 11 weiteren Proben besteht ein Infektionsverdacht.

„Das Ergebnis der Proben zeigt, dass die stringenten Vorgaben unseres Veterinäramtes für die konsequente Beseitigung allen tierischen Gutes das richtige Vorgehen in diesem Fall war“, äußert sich Landrat Götz Ulrich trotz der Lage beruhigt.

Durch die sofortige Schließung des Betriebes konnte eine weitere Verbreitung verhindert werden. Landwirtschaftliche Betriebe im Burgenlandkreis sind hiervon nicht betroffen.

Am 5. Juni 2024 wurden in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Rügen-Vorpommern Mastschweine mit dem Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) untersucht. Seit 6. Juni 2024 gilt dieser Verdacht als bestätigt.

Die Schweine aus dieser Mastanlage wurden sowohl in einen Schlachtbetrieb im Land Brandenburg als auch nach Weißenfels in den dortigen Schlachthof geliefert. Das Veterinäramt des Burgenlandkreises hat nach Bekanntwerden des Verdachts am Mittwochnachmittag mit sofortiger Wirkung den Betrieb geschlossen, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Zum Zeitpunkt der Verdachtsübermittlung aus Mecklenburg-Vorpommern waren die betroffenen Schweine bereits geschlachtet. Jegliche Weitergabe der am gestrigen Tage geschlachteten Tiere und Produkte daraus wurde sofort untersagt. Eine Neuanlieferung von Tieren ist bis auf weiteres ebenfalls untersagt.

Vorsorglich wurde gleichwohl die unschädliche Beseitigung allen tierischen Gutes angeordnet. Nach vollständiger Beseitigung bedarf es einer Desinfektion des Betriebes und einer Freigabe durch das Veterinäramt.

Die Einrichtung von Restriktionszonen ist nicht erforderlich.

Hintergrund:

Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich. Der Mensch kann aber über kontaminierte Gegenstände zur Verbreitung der Seuche beitragen. Mitunter reicht ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen dafür aus. Kleinste Schweiß- und Bluttropfen eines infizierten Schweins können durch die Bevölkerung oder die Jägerschaft weitergetragen werden.

Afrikanische Schweinepest betrifft Schlachthof in Weißenfels – keine Gefahr für Menschen!

Afrikanische Schweinepest auch im Schlachthof Weißenfels bestätigt

Die aus dem Schweinmastbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern im Schlachthof Weißenfels angelieferten Tiere wurden auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beprobt. Das Ergebnis der Untersuchungen von 159 Tieren durch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt hat bei 11 Tieren eine ASP-Infektion bestätigt. Bei 11 weiteren Proben besteht ein Infektionsverdacht.

„Das Ergebnis der Proben zeigt, dass die stringenten Vorgaben unseres Veterinäramtes für die konsequente Beseitigung allen tierischen Gutes das richtige Vorgehen in diesem Fall war“, äußert sich Landrat Götz Ulrich trotz der Lage beruhigt.

Durch die sofortige Schließung des Betriebes konnte eine weitere Verbreitung verhindert werden. Landwirtschaftliche Betriebe im Burgenlandkreis sind hiervon nicht betroffen.

Am 5. Juni 2024 wurden in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Rügen-Vorpommern Mastschweine mit dem Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) untersucht. Seit 6. Juni 2024 gilt dieser Verdacht als bestätigt.

Die Schweine aus dieser Mastanlage wurden sowohl in einen Schlachtbetrieb im Land Brandenburg als auch nach Weißenfels in den dortigen Schlachthof geliefert. Das Veterinäramt des Burgenlandkreises hat nach Bekanntwerden des Verdachts am Mittwochnachmittag mit sofortiger Wirkung den Betrieb geschlossen, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Zum Zeitpunkt der Verdachtsübermittlung aus Mecklenburg-Vorpommern waren die betroffenen Schweine bereits geschlachtet. Jegliche Weitergabe der am gestrigen Tage geschlachteten Tiere und Produkte daraus wurde sofort untersagt. Eine Neuanlieferung von Tieren ist bis auf weiteres ebenfalls untersagt.

Vorsorglich wurde gleichwohl die unschädliche Beseitigung allen tierischen Gutes angeordnet. Nach vollständiger Beseitigung bedarf es einer Desinfektion des Betriebes und einer Freigabe durch das Veterinäramt.

Die Einrichtung von Restriktionszonen ist nicht erforderlich.

Hintergrund:

Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich. Der Mensch kann aber über kontaminierte Gegenstände zur Verbreitung der Seuche beitragen. Mitunter reicht ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen dafür aus. Kleinste Schweiß- und Bluttropfen eines infizierten Schweins können durch die Bevölkerung oder die Jägerschaft weitergetragen werden.