Die Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder, die durch stechende Insekten übertragenen wird. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die BT empfänglich. Es sind 24 bekämpfungswürdige Serotypen des Erregers bekannt. Die Infektion mit Serotyp 3 tritt seit Dezember 2024 erstmalig in Deutschland auf.

Der Erreger der BT ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte empfänglicher Tiere können ohne Bedenken verzehrt werden.

Typische und schwere klinische Symptome sind meist nur beim Schaf zu finden und umfassen erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde, Anschwellen der Maulschleimhäute, vermehrten Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Schafe können lahmen und bei tragenden Tieren kann die Erkrankung zum Abort führen. Erkrankte Tiere können wieder ausheilen, bis zu 25 % der Tiere versterben.

Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf. Diese klinischen Erscheinungen können Symptomen der Maul- und Klauenseuche (MKS) ähneln. Außerdem kann es zur Reduktion der Milchleistung kommen. BT verläuft aber bei Rindern in der Regel deutlich milder als bei Schafen, einzelne Tiere können trotzdem daran versterben.

In den letzten Wochen häufen sich die Feststellungen der Blauzungenkrankheit, ausgelöst durch das Virus BTV3, häufig in Verbindung mit klinischen Symptomen. Seit Juli 2024 wurden bereits über 3500 Fälle in die Nationale Tierseuchendatenbank eingestellt. Aktuell breitet sich aus Virus aus Nordwesten kommend zügig weiter aus. Seit Anfang August sind auch Teile Sachsen-Anhalts betroffen. Der Status „BTV-frei“ wurde für ganz Deutschland ausgesetzt. Die Bestimmungen bzgl. der Verbringung von BTV-empfänglichen Tieren in andere Länder variieren und sind im Rahmen der konkreten Verbringungsvorbereitungen zu klären.

Die Erkrankung ist anzeigepflichtig. Treten bei empfänglichen Tieren Symptome auf, die auf eine Infektion mit BTV hindeuten, ist dies dem örtlichen zuständigen Veterinäramt umgehend mitzuteilen. Es sei erneut darauf hingewiesen, dass jeder Standort der Nutztierhaltung vor Beginn der Haltung beim Veterinäramt registriert werden muss. Ist dies bislang noch nicht erfolgt, empfiehlt es sich dringend, die Anmeldung nachzuholen.

Die effektivste Möglichkeit, den Bestand vor schweren klinischen Symptomen und Verlusten zu schützen, stellt die rechtzeitige, Impfung mit einem der drei gestatteten Impfstoffe (BMEL - Aktuelles - Anwendung von drei Impfstoffen gegen Blauzungenkrankheit gestattet) dar. Die zu erwartenden Nebenwirkungen einer zusätzlichen Impfung sind als gering einzustufen.

Die Impfung wird über die Beihilfe der Tierseuchenkasse in Sachsen-Anhalt bezuschusst. (Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt - BTV-3 (tskst.de)) Aus Gründen des Tierwohles gilt weiterhin, dass Schafe vorrangig geimpft werden sollten, gefolgt von Rindern und schließlich den anderen empfänglichen Tierarten (Ziegen, Kameliden, gehaltene Wild-Wiederkäuer). Eine belastbare Immunität ist jedoch erst ca. 1 Woche nach zweimaliger Impfung im Abstand von 3-4 Wochen gegeben. Übergangsweise empfiehlt sich der Einsatz von Repellentien.

In Fragen zum Thema Impfung ist der bestandsbetreuende Tierarzt erster Ansprechpartner. In sonstigen Fällen hilft das Veterinäramt (03443 372 302 oder veterinaeramt@blk.de) gern weiter.

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