Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde ist für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen aller Ausländer zuständig. Sie entscheiden nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anderer Gesetze. Damit ist die Ausländerbehörden auch die erste Ansprechstelle für alle Fragen in diesen Bereichen.
Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind zu folgenden Zeiten zur Vereinbarung von Terminen telefonisch erreichbar:
Dienstag: 9.00 bis 10.00 Uhr und 16.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 10.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr.
Aufenthaltsrecht |
||
Nachname beginnt mit: |
03445/ 73- |
|
A bis Bor |
-2305 |
|
-2306 |
||
-2307 |
||
Bos-Kei |
-2331 |
|
-2330 |
||
|
|
-2351 |
Kel-Piu |
-2309 |
|
-2308 |
||
Piv- Z |
-2310 |
|
-2311 |
||
Einbürgerung |
|
-2441 |
-2442 |
Hier können Sie sich die entsprechenden Dokumente für die Verpflichtungserklärungen und die aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten downloaden.