Wichtiger Hinweise für Geflügelhalter

Geflügelpest im Landkreis Weimarer Land am 24. März festgestellt

 

Der Burgenlandkreis fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden, wenn sie im Zeitraum vom 01.03.2021 bis 31.03.2021 Geflügel vom Geflügelhalter Schulte, Rudersdorferstraße 1, in 99510 Niederreißen (Gemeinde Ilmtal-Weinstraße, Landkreis Weimarer Land in Thüringen) erworben haben.

In diesem Händlerbestand wurde am 24.03.2021 die Geflügelpest amtlich festgestellt. Das Vogelgrippe-Virus vom Subtyp H5N8 wurde bei Laboruntersuchungen im Friedrich-Loeffler-Institut des Bundes nachgewiesen

Es ist daher nicht auszuschließen, dass infiziertes Geflügel auch Geflügelhalter des Burgenlandkreises abgegeben wurde.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte unter der Telefonnummer beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 03443372302 oder 03443372313.

 

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Infizierte Bestände müssen getötet werden. Die Einschleppung und Verschleppung der anzeigepflichtigen Geflügelpest muss verhindert und dem damit drohenden Ausbruch der Seuche bereits frühzeitig entgegengetreten werden.

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