Welche Einschränkungen gelten in den Restriktionszonen?

Wenn ein infiziertes Haus- oder Wildschein gefunden wird, ist umgehend ein Sperrbezirk im Radius von vier Kilometern einzurichten. Die in diesem Bereich lebende Bevölkerung hat mit Einschränkungen der Zufahrtswege durch verstärkte Hygienemaßnahmen zu rechnen. Hiermit soll eine weitere Ausbreitung der Seuche verhindert werden. Die Jägerschaft sucht das betreffende Gebiet nach erkrankten und verendeten Tieren ab.

Den Sperrbezirk umgibt ein ebenfalls eingezäunter Beobachtungsbezirk, indem alle darin befindlichen Haus- und Wildschweine umfangreich untersucht werden. Es ist strikt untersagt, Hausschweine aus diesem Gebiet ein- oder auszuführen. Wildschweine werden in dem Beobachtungsbezirk verstärkt bejagt und alle verendeten Tiere untersucht. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen.

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