Warum erlässt der Landkreis Burgenlandkreis diese Allgemeinverfügung zum Masernschutzgesetz?
Am 13. Dezember 2022 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt die Umsetzung des Masernschutzgesetzes nach § 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch einen Erlass geregelt. Der Erlass verpflichtet alle Landkreise und kreisfreien Städte, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, welche die Nutzung des Internetportals für die Übermittlung der Benachrichtigungen und personenbezogenen Daten vorschreibt.