Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest / Informationen an alle Schweinehalter

In Osteuropa breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) weiter aus. Diese Tierseuchen hat im September 2020 Deutschland in Brandenburg und Sachsen im Grenzbereich zu Polen erreicht. Betroffen waren zunächst nur Wildschweine. Im Juli 2021 wurde nun auch in drei Hausschweinebestände, davon zwei Kleinstbestände, in Brandenburg die Afrikanische Schweinepest festgestellt. Die Gefahr der Weiterverbreitung ist groß, die u.a. über infizierte Wildschweine oder virushaltige Fleischerzeugnisse, Futtermittel möglich ist

Die Tierseuche verläuft bei fast allen Schweinen, die sich anstecken, tödlich. Für den Menschen ist diese Virusinfektion völlig ungefährlich. Die Feststellung der ASP  hat für die betroffene Region erhebliche und weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen. Deshalb ist es wichtig, alle Schweinehaltungen vor einer Infektion zu schützen. Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Schweinehalter gesetzlich verpflichtet.

Halten Sie zum Schutz Ihres Tierbestandes nachfolgende Biosicherheitsmaßnahmen ein

  • Schützen Sie Ihre Tiere vor Kontakt mit Schweine- und Wildschweinefleisch bzw. deren Erzeugnissen (Schinken, Salami usw.) / Verfüttern Sie keine Speiseabfälle !
  • Verfüttern Sie kein Grünfutter !
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, d.h. betreten Sie den Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk, lassen Sie das Schuhwerk, was Sie im Stall tragen, im Stall.
  • Waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalles die Hände mit Wasser und Seife, nutzen Sie für das Schuhwerk immer eine Desinfektionswanne am Stalleingang.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Ihren Schweinen in Berührung kommen, so auf, dass kein Kontakt mit Wildschweinen möglich ist, auch sollte jeder Kontakt mit Blut, Fleisch und Ausscheidungen von Wildschweinen vermieden werden, z.Bsp. im Rahmen der Jagd, hier sind eine sorgfältige Trennung der Bereiche sowie eine gründliche Reinigung und Desinfektion erforderlich !
  • Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen und das gesamte Gelände, auf dem Sie Schweine halten gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren, keine fremden Personen im Stall !
  • Schützen Sie Ihre Schweine vor Kontakt mit Wildschweinen.
  • Führen Sie eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung im Stallbereich durch.
  • Reinigen und desinfizieren Sie Gerätschaften und Fahrzeuge nach jeder Ein- und Ausstallung von Schweinen und nach jedem Transport von Schweinen.
  • Bewahren Sie verendete Schweine sicher geschützt vor unberechtigten Zugriff und vor anderen Tieren auf, die Kadaver  müssen unverzüglich über die Tierkörperbeseitigungsanlage unschädlich beseitigt werden.
  • Bei Feststellung von Fieber und plötzlichen Verendungen bei den Schweinen müssen Sie unverzüglich einen Tierarzt oder das Veterinäramt informieren !

Alle weiteren Fragen können an das Veterinäramt des Burgenlandkreises, Tel.: 03443 / 37 23 02, gerichtet werden.

 

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