Öffentliche Bekanntmachung des Burgenlandkreises Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 10 Windenergieanlagen in der Gemarkung Großgrimma
Bezug: Öffentliche Bekanntmachung des Burgenlandkreises vom 09.05.2023
Az.: 56-14-03-01-20595-2022
Die Windpark Profen II GmbH mit Sitz im Ortsteil Theißen, Glück-Auf-Straße 1, 06711 Zeitz, hat beim Burgenlandkreis am 04.05.2022 einen Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (Neugenehmigung) zur Errichtung und zum Betrieb von 10 baugleichen Windenergieanlagen (WEA) des Herstellers GE Wind Energy GmbH, Typ 6.0-164, mit 167,00 m Nabenhöhe, 164,00 m Rotordurchmesser, 249,00 m Gesamtbauhöhe und 6,0 MW Nennleistung eingereicht. Die Anlagen sollen in der Gemarkung Großgrimma errichtet werden.
Mit Schreiben vom 24.04.2023 beantragte die Windpark Profen II GmbH zudem, dass der Burgenlandkreis gemäß § 8a BImSchG vorläufig zulässt, dass bereits vor der Erteilung der Genehmigung mit
· Maßnahmen zur Baugrundverbesserung/-vergütung
· der Errichtung der Zuwegungen und
· der Errichtung der Kranstellflächen
begonnen wird.
Das Vorhaben bedarf nach § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 und Nr. 1.6.2 Spalte c (V) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Zuständige Genehmigungsbehörde für das beantragte Vorhaben ist der Burgenlandkreis als untere Immissionsschutzbehörde mit Sitz in 06618 Naumburg, Schönburger Straße 41.
Auf Antrag der Vorhabenträgerin entscheidet der Burgenlandkreis über den Genehmigungsantrag nicht im vereinfachten Verfahren, sondern im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Im Genehmigungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
Das Vorhaben wurde am 09.05.2023 in den Tageszeitungen
· Mitteldeutsche Zeitung – Zeitzer Zeitung,
· Mitteldeutsche Zeitung – Weißenfelser Zeitung,
· Naumburger Tageblatt – Mitteldeutsche Zeitung und
· Mitteldeutsche Zeitung – Naumburger Tageblatt Nebra
öffentlich bekannt gemacht.
Eine öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens erfolgte überdies ab dem 09.05.2023 auch im Internet auf der Homepage des Burgenlandkreises unter
https://www.burgenlandkreis.de/de/amtliche-bekanntmachungen.html
sowie über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt für Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung unter
https://www.uvp-verbund.de/startseite.
Zur Information der Öffentlichkeit lagen der Genehmigungsantrag der Windpark Profen II GmbH mitsamt den von der Vorhabenträgerin bei der Genehmigungsbehörde eingereichten weiteren Antragsunterlagen (einschließlich des UVP-Berichts) und die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen bzw. Stellungnahmen beteiligter Behörden in der Zeit vom 17.05.2023 (erster Tag) bis zum 16.06.2023 (letzter Tag) bei folgenden Auslegungsstellen aus und konnten dort zu den allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:
· Burgenlandkreis, Nebenstelle Weißenfels, Umweltamt, Am Stadtpark 06, Zimmer 120,
06667 Weißenfels,
· Stadt Hohenmölsen, Fachbereich III, Platz des Bergmanns 2, 06679 Hohenmölsen,
· Gemeinde Elsteraue, OT Alttröglitz, Hauptstraße 30, Zimmer 120, 06729 Elsteraue,
· Gemeinde Elstertrebnitz, D 64, Sekretariat, 04523 Elstertrebnitz.
Zudem wurden die Inhalte der o. g. Unterlagen in der Zeit vom 17.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023 über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt für Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung unter https://www.uvp-verbund.de/startseite öffentlich bekannt gemacht.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben konnten innerhalb der Einwendungsfrist vom 17.05.2023 (erster Tag) bis 17.07.2023 (letzter Tag) bei der Genehmigungsbehörde oder den Stellen, bei denen der Antrag und die Unterlagen zur Einsicht auslagen, erhoben werden.
In den öffentlichen Bekanntmachungen des Vorhabens war der Termin zur Erörterung der rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen auf Mittwoch, den 05.09.2023, bestimmt worden. Weiter war dort bestimmt worden, dass der Erörterungstermin bei Bedarf am darauffolgenden Tag fortgesetzt wird.
Während der Einwendungsfrist vom 17.05.2023 bis einschließlich 17.07.2023 wurden von der Öffentlichkeit Einwendungen gegen das Vorhaben nicht erhoben.
Da Einwendungen gegen das Vorhaben nicht erhoben worden sind, findet ein Erörterungstermin nicht statt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 9. Verordnung über die Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV)).
Der für Mittwoch, den 05.09.2023, im Kreistagssaal (Raum 2.317) des Landratsamtes Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg, anberaumte Erörterungstermin entfällt damit.
Der Wegfall des Erörterungstermins wird hiermit gemäß § 12 Abs. 1 Satz 5 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Abschließend ergeht folgender Hinweis:
Nach dem Beginn der Auslegung sind der Genehmigungsbehörde zusätzliche behördliche Stellungnahmen und von der Genehmigungsbehörde angeforderte Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der beantragten Windenergieanlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, zugegangen. Diese Stellungnahmen und Unterlagen werden von der Genehmigungsbehörde der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Umweltinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) zugänglich gemacht. Entsprechende Auskunftsersuchen sind zu richten an den
Burgenlandkreis
Umweltamt
untere Immissionsschutzbehörde
Schönburger Straße 41
06618 Naumburg.