Nicht verpassen: Verlängerung wasserrechtlicher Erlaubnis bis Jahresende!

Die untere Wasserbehörde des Burgenlandkreises möchte alle Besitzer von vollbiologische Kleinkläranlagen im Landkreis an den Ablauf der wasserrechtlichen Erlaubnisse erinnern.

Viele Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer müssen ihr Abwasser in einer vollbiologischen Kleinkläranlage auf dem Grundstück selbst reinigen. Wenn die Einleitung des gereinigten Abwassers in ein oberirdisches Gewässer oder über eine Versickerungsanlage in das Grundwasser erfolgt, handelt es sich um eine Gewässerbenutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. Für diese Gewässerbenutzung bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde des Burgenlandkreises.

Im Jahr 2009 wurden auf Grundlage der Abwasserbeseitigungskonzepte sehr viele vollbiologische Kleinkläranlagen im Burgenlandkreis neu errichtet. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse werden generell für neu errichtete Kleinkläranlagen für 15 Jahre befristet erteilt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes bietet sich eine Überprüfung dahingehend an, ob und für wie lange eine dezentrale Abwasserbeseitigung (mittels einer Kleinkläranlage) auf dem Grundstück noch erforderlich sein wird und ob dann die im Hinblick auf die technische Ausführung von Kleinkläranlagen und deren Reinigungsleistung gestellten Anforderungen mit der bestehenden Anlage noch eingehalten werden.

Am 31.12.2024 laufen viele dieser wasserrechtlichen Erlaubnisse aus. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden gebeten, eine Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde des Burgenlandkreises (Burgenlandkreis, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg) zu beantragen. Das Antragsformular steht auf der Website des Burgenlandkreises unter: https://www.burgenlandkreis.de/de/wasser.html zur Verfügung.

Es kann aber auch online unter https://service.burgenlandkreis.de/de/bauen-und-wohnen.html gestellt werden. Wichtig ist, dass dies bis zum 31.12.2024 beantragt wird. Für Rückfragen stehen die Bearbeiterinnen unter den Durchwahlen 03443/372-254, -214, -212,- 213 und -252 sehr gern zur Verfügung.

Hintergrund

Im Jahr 2006 haben die Gemeinden bzw. Abwasserzweckverbände erstmals ein Abwasserbeseitigungskonzept erstellt. In diesen Konzepten wurde grundstücksgenau dargelegt

  • welche Grundstücke über eine zentrale Abwasserbeseitigung per Anschluss an eine Kanalisation mit Transport des Abwassers zu einer großen Kläranlage verfügen,
  • an eine zentrale Kanalisation angeschlossen werden sollen,
  • eine dezentrale Abwasserbeseitigung über vollbiologische Kleinkläranlagen mit Einleitung des gereinigten Abwassers in ein oberirdisches Gewässer oder das Grundwasser verfügen und
  • über eine vollbiologische Kläranlage mit Einleitung des gereinigten Abwassers in einen Kanal verfügen.
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