Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung / Fleischhygiene

Ziel der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung durch Kontrollen und Probenentnahmen in den Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben für Lebensmittel, für Bedarfsgegenstände oder kosmetische Mittel und im Einzelhandel, in Einrichtungen der Gastronomie und der Gemeinschaftsverpflegung.

Im Rahmen der Fleischhygiene werden Hygiene und Technologie der Fleischgewinnung inkl. tierschutzrelevanter Aspekte, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, sowie die Einführung und Aufrechterhaltung von Qualitätssicherungssysteme bei der Schlachtung und Verarbeitung von Nutztieren, Wildbret und Farmwild überwacht.

 

Schwerpunkte:

  • Kontrolle der Einhaltung der zum Schutz der Verbraucher erlassenen Rechtsvorschriften
  • Inspektionen von Betrieben, Transport-, Lager- und Handelseinrichtungen sowie von Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
  • Stichprobenartige Entnahme und Untersuchung von Plan- und Verdachtsproben
  • Entnahme von Proben im Rahmen von Monitoring-Programmen, dabei werden Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände systematisch, repräsentativ und vorsorglich auf unerwünschte Stoffe untersucht
  • Abklärung von Erkrankungen nach Lebensmittelverzehr oder von Verbraucherbeschwerden
  • Organisation und Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung auf gesundheitliche Risiken beim lebenden Tier vor der Schlachtung, als auch beim Schlachtkörper und bei allen Organen
  • Abstellung von Mängeln und Ahndung von Verstößen

Formulare (Untersuchungsanträge etc.) des Fachbereiches Lebensmittelsicherheit des LAV Sachsen-Anhalt:  https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/lebensmittelsicherheit/formulare/

Im Downloadbereich finden Sie die wichtigsten Dokumente zum Download (u.a. Merkblatt Märkte und Feste 2023, Meldung nach Artikel 6 Lebensmittelhygiene 852, Merkblatt Honig etc.). Diese können Sie sich mit einem Klick downloaden.

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