Landkreise fordern mehr Unterstützung für den ländlichen Raum

auskömmliche Finanzierungsgrundlagen und Lösungen bei der Flüchtlingsfrage

Auf der heutigen öffentlichen Jahrestagung der Landkreise im Lichthof der Rotkäppchen Sektkellerei in Freyburg (Unstrut), Burgenlandkreis, hat Präsident Götz Ulrich zum Thema der Tagung „Landkreise im Mittelpunkt neuer Herausforderungen“ deutliche Erwartungen der Landkreise an Bundes- und Landespolitik formuliert.

„Die Landkreise sehen sich derzeit zunehmend einer Fülle von Aufgaben aus neuen oder geänderten Rechtsvorschriften gegenüber, die sie umsetzen sollen. Das alles können wir nicht zeitgleich leisten. Von daher brauchen wir dringend eine Prioritätensetzung in der Politik, insbesondere auf Bundesebene“, stellt Präsident Götz Ulrich heute in seiner Grundsatzrede auf der öffentlichen Landkreisversammlung in Freyburg (Unstrut) fest.


Der Landkreistag verbindet diese Forderung mit einer Entbürokratisierungsinitiative, die Präsident Ulrich in der Veranstaltung ausgerufen hat.
Angesichts der Tatsache, dass in Sachsen-Anhalt rd. 75 % der Bevölkerung im ländlichen Raum wohnen, erwarten die Landkreise von der Landespolitik ein klares Bekenntnis für gleichwertige Lebensverhältnisse. Allein aus Kostengründen dürfen nicht immer wieder Einrichtungen der Daseinsvorsorge in der Fläche in Frage gestellt werden.

Präsident Ulrich appelliert daher an die Damen und Herren Landtagsabgeordneten:
„Nutzen Sie den Landeshaushalt 2024 und erfüllen Sie das Verfassungsziel gleichwertiger
Lebensverhältnisse mit Leben, in dem sie für einen attraktiven ländlichen Raum ausreichend
Mittel für Kreisstraßen, ÖPNV, Schulbau und Digitalisierung bereitstellen.“

Die Landkreise verfügen - anders als Bund, Länder und Gemeinden - über keine eigenen Steuereinnahmen. Sie sind daher auf einen auskömmlichen kommunalen Finanzausgleich durch das Land und eine rechtssichere Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden  angewiesen. Beides bereiten den Landkreisen Sorgen.
Zum einen geht das Land beim Finanzausgleichsgesetz 2024 von Kreisumlagen aus, die der Höhe nach in den Kreistagen nicht durchsetzbar sind und vor Gericht keinen Bestand haben werden. Dies muss aus Sicht des Landkreistages im Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratungen aufgearbeitet werden.
„Besonders beunruhigend ist allerdings die Klagewelle einiger kreisangehöriger Gemeinden gegen die Festsetzung der Kreisumlage durch den jeweiligen Landkreis.

Derartige Streitigkeiten nützen keinem der Beteiligten. Sie kosten einfach nur viel Geld, das für wichtige Maßnahmen und Projekte vor Ort verloren geht. Hier muss endlich Vernunft einkehren“, hofft Präsident Ulrich.

Zunehmend schwierig gestaltet sich für die Landkreise die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und anderen Asylsuchenden.
„Wir sind bereit, den vom Krieg vertriebenen Ukrainern weiterhin helfend zur Seite zu stehen. Aktuell sind dies in den Landkreisen rd. 21.000 Personen. Wir erwarten aber gleichzeitig vom Land, dass zur Entlastung der Kommunen Asylbewerber nur dann auf die Landkreise verteilt werden, wenn für diese eine Bleibeperspektive besteht. In jedem Fall muss der Zuzug von Asylsuchenden durch geeignete nationale und europäische Maßnahmen
spürbar begrenzt werden, weil die Integration für einen immer größer werdenden Personenkreis nicht leistbar ist“, stellt Präsident Ulrich fest.

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