Kontaktverfolgung: Burgenlandkreis vollzieht Strategiewechsel

Der Burgenlandkreis konzentriert sich ab sofort in der Kontaktnachverfolgung auf die besonders schützenswerten Personengruppen. Darunter fallen Kinder in Kindertagesstätten sowie Kinder und Jugendliche in Schulen, Menschen in Alten- und Pflegeheimen als auch in Krankenhäusern und Menschen mit Behinderungen.

Infizierte und deren Kontaktpersonen müssen sich nicht mehr telefonisch beim Gesundheitsamt melden. Alle mit einem PCR-Test positiv Getesteten müssen sich selbst in Quarantäne begeben und ihre Kontaktpersonen selbstständig und eigenverantwortlich informieren. Das Gesundheitsamt wird alle Personen mit positivem PCR-Test telefonisch kontaktieren, sobald der positive PCR-Test an das Gesundheitsamt übermittelt ist.

„Auch in der anhaltenden Pandemie muss das Gesundheitsamt sowie das gesamte Landratsamt arbeitsfähig bleiben. Auf Grund der sprunghaft ansteigenden Coronafälle bedarf es neuer Denkweisen, um die Schwächsten der Gesellschaft zu schützen. Darunter fallen Kinder, die noch keine Impfung erhalten können, aber auch alte Menschen“, so Landrat Götz Ulrich.

Da die Kontaktdichten derzeit sehr viel höher sind als zu Zeiten des Lockdowns würde die klassische Kontaktnachverfolgung bedeuten, dass bei einem Fallaufkommen von beispielsweise 200 Infektionen pro Tag rund 4.000 Kontaktpersonen nachzuvollziehen wären. Dies würde bedeuten, dass das Gesundheitsamt wichtige Aufgaben wie beispielsweise Schuleingangs-untersuchungen oder die Erstellung von sozial-psychiatrischen Gutachten erneut aussetzen müsste. Ziel der Maßnahme ist es, das Gesundheitsamt auch in Pandemiezeiten arbeitsfähig zu halten.

Die Fokussierung auf besonders schützenswerte Gruppen haben bereits auch andere Landkreise wie Gütersloh, die Stadt Hamburg oder die Landkreise in Baden-Württemberg vollzogen.

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