Jobcenter zahlt Freizeitbonus für Minderjährige

Alle minderjährigen Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien, welche Leistungen vom Jobcenter Burgenlandkreis beziehen, erhalten einen Freizeitbonus in Höhe von 100 Euro. Dieser wird ausgezahlt, wenn das Kind im Monat August 2021 selbst Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte.

Somit soll die Möglichkeit eröffnet werden, Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.  

Der Kinderfreizeitbonus muss nicht extra beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt Anfang August 2021, wenige Tage nach der regulären Zahlung über eine separate Überweisung. Gleichzeitig wird ein gesonderter Bewilligungsbescheid an die Empfänger übersandt.

Wird erst später ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen des minderjährigen Kindes festgestellt, wird die Corona-Einmalzahlung zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.  

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