Fast 200 Einbürgerungen im Jahr 2024 im Burgenlandkreis

Von „Einigkeit und Recht und Freiheit“ wird im Landratsamt gesungen

Im Landratsamt des Burgenlandkreises fand in dieser Woche die siebente und letzte Einbürgerungsveranstaltung des Jahres 2024 statt. Im gewohnt würdigen Rahmen wurden 26 Menschen deutsche Staatsbürger, im gesamten Jahr waren es 198 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 60 Personen mehr, denen feierlich die deutsche Staatsbürgerschaft durch Landrat Götz Ulrich verliehen wurde. In der Veranstaltung wird von den Einzubürgernden ein Einbürgerungseid abgelegt. Sie endet stets mit dem Singen der deutschen Nationalhymne.

„Die Eingebürgerten stehen mit beiden Beinen im Leben und sorgen selbst für ihren Lebensunterhalt. Wir haben in diesem Jahr Ingenieure, HNO-Ärzte, KfZ-Mechatroniker, Logistik-Fachkräfte, Schüler und sogar einen Lufthansa-Piloten eingebürgert. Sie schätzen die Freiheit und das Leben in Deutschland, im Burgenlandkreis, in ihrem Wohnort und bereichern mit ihrem Wirken hier unser aller Leben“, so Landrat Götz Ulrich.

Von den 117 männlichen und 81 weiblichen Einzubürgernden wohnen 80 Personen in Naumburg, 58 in Weißenfels und 30 in Zeitz. Die restlichen 30 Personen verteilen sich auf die weiteren Gemeinden im Burgenlandkreis.

Die Eingebürgerten kommen aus 26 Länder, unter anderem aus der Ukraine, aus Brasilien, Syrien, Vietnam, der Elfenbeinküste, Nigeria, Polen und Indien. Die Alterspanne der Eingebürgerten reichte von Kleinkind bis zum Alter von 70 Jahren.

Hintergrund

Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt und unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt, hat in Deutschland einen Anspruch auf eine Einbürgerung:

  • ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung,
  • eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit,
  • das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges,
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau des Sprachzertifikats B 1,
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen,
  • keine Mehrehe oder ein Verhalten, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird,
  • keine strafrechtliche Verurteilung.

Im Burgenlandkreis dauert das eigentliche Einbürgerungsverfahren von der Antragstellung bis zum Überreichen der Einbürgerungsurkunde im Durchschnitt ein Jahr und vier Monate. Es wird im Landratsamt von der Migrationsagentur durchgeführt.

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