Ergebnisse der Landräte-Konferenz in Naumburg

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt führt mit ihrem jüngsten Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes die Landkreise noch tiefer in die Verschuldung.

Erneut wird die Haushaltslage der Landkreise schöngerechnet und ihnen unrealistische zukünftige Einnahmen aus der Kreisumlage zugrunde gelegt. Aufgrund der Rechtsprechung besteht jedoch eine deutlich eingeschränkte Möglichkeit, die Einnahmen aus den Kreisumlagen zu erhöhen. Diese irreale Einnahmeschätzung des Landes führt im Ergebnis zu einer weiteren Finanzierungslücke von rund 94 Millionen Euro im Jahr 2025 und von rund 110 Millionen Euro im Jahr 2026. Das Haushaltsdefizit der Landkreise von rund 157 Millionen Euro im Jahr 2024 wird sich damit noch einmal deutlich erhöhen.

„Die Landesregierung treibt uns weiter in den Schuldenturm, wir brauchen bis zur erneuten Befassung der Landesregierung mit dem FAG ein deutliches Signal des Umsteuerns. Die Wahrnehmung unserer Aufgaben wird ansonsten deutlich eingeschränkt. Die Landräte werden in diesem Fall in einem ersten Schritt den Kreistagen den Vorschlag unterbreiten, zum 1. Januar 2025 aus dem Deutschlandticket auszusteigen. Die Fortsetzung des Deutschlandtickets ist angesichts der vom Ministerium der Finanzen in Aussicht gestellten Unterfinanzierung der Landkreise nicht mehr möglich“, stellt Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt an diesem Freitag, dem 23. August, im Rahmen einer Konferenz aller Landräte in Naumburg, Burgenlandkreis, fest.

„Die Landkreise haben die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit überschritten. Um eine weitere Verschuldung zu vermeiden, muss die Aufgabenwahrnehmung der tatsächlichen Kassenlage angepasst werden. Freie Stellen können nicht wiederbesetzt werden, Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren können nicht mit der gewohnten Geschwindigkeit betrieben werden, die Sprechzeiten in den Landratsämtern müssen angepasst werden, Berichtspflichten an Landesverwaltungsamt und Landesregierung können nicht mehr fristgerecht wahrgenommen werden. Auch die zeitweise Schließung öffentlicher Gebäude muss in Betracht gezogen werden“, ergänzt Markus Bauer, Vizepräsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt.

„Wir werfen der Landesregierung Wortbruch vor. Den Landkreisen wurde versprochen, zukünftig die tatsächliche Einnahmeentwicklung der Landkreise im Finanzausgleich zugrunde zu legen. Nun werden erneut fiktive Zahlen verwendet. Dies verletzt das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Die Landkreise behalten sich daher eine Überprüfung des Gesetzes beim Landesverfassungsgericht vor. Darüber hinaus fordern wir vom Landesgesetzgeber eine nähere gesetzliche Ausgestaltung der Kreisumlagegrundlagen im Kommunalverfassungsrecht, um der Klageflut der Gemeinden ein Ende zu setzen“, so Prof. Dr. Ariane Berger, Geschäftsführerin des Landkreistages Sachsen-Anhalt.

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