Burgenlandkreis verschärft Maßnahmen

Maskenpflicht in Schulen und bei Sport- und Kulturveranstaltungen

Der Burgenlandkreis verschärft mit der ab Freitag, dem 3. Dezember 2021, geltenden Änderungsverordnung der 6. Corona-Schutzverordnung die Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus.

„Die Lage unserer Krankenhäuser im Burgenlandkreis macht eine weitere Verschärfung der Maßnahmen erforderlich. Zwar haben wir bereits seit dem 24. November zusätzliche Maßnahmen getroffen, die weit über die landesweiten Regeln hinausgehen. Doch die immer weiter steigende Zahl von Corona-Kranken in den drei Krankenhäusern, darunter erstmals auch Jugendliche und Kinder, und steigenden Infektionszahlen hier im Burgenlandkreis zeigen, dass diese leider noch nicht ausreichend sind“, so Landrat Götz Ulrich.

Schulen, Kita und Horte:

Für Schülerinnen und Schüler gilt ab Montag eine generelle Maskenpflicht auch während des Unterrichts und im gesamten Schulgebäude. Hierauf hatten sich die Ministerpräsidenten aller Bundesländer geeinigt. Im Burgenlandkreis tritt diese durch Kreisverordnung am Montag in Kraft. Das gilt auch für den Hortbereich innen. Im Außenbereich gilt die Maskenpflicht nicht.

Beschäftigte in Kindergärten, Kindertagesstätten, Horten oder Heimen im Burgenlandkreis sind verpflichtet, sich zwei Mal pro Arbeitswoche vor Ort testen zu lassen oder einen offiziellen Testnachweis vorzulegen, unabhängig vom jeweiligen Impf- oder Genesenenstatus.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen:

Für Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung möglich ist, besteht bei privaten oder professionell organisierten Feiern oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen Testpflicht und die Pflicht, durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Ein ärztliches Attest muss bei Zutritt vorgezeigt werden.

Kultur- und Sportveranstaltungen:

Besucher von Kultur- und Sportveranstaltungen sind ab sofort verpflichtet, während der gesamten Veranstaltung einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese Regelung gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren, gehörlose und schwerhörige Personen und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Befreiung vorweisen können. Eine Pflicht zu 2-G-Plus besteht hier bereits länger.

Hintergrund:

Die 7-Tages-Inzidenz beträgt im Burgenlandkreis am heutigen Tag 1.208,96. Es sind im Vergleich zum Vortag 409 Neuinfektionen hinzugekommen. Weitere fünf Todesfälle sind zu beklagen.

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