Ausbruch der Geflügelpest im Tierpark Lützen

Im Tierpark Lützen ist die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Der Verdachtsfall vom Donnerstag, dem 12. September 2024, hat sich bestätigt – über den positiven Befund informierten am Freitag das Landesamt für Verbraucherschutz und das Friedrich-Löffler-Institut das Veterinäramt des Burgenlandkreises. Dieses hat die entsprechenden Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung eingeleitet. Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, wird noch am Freitag der gesamte Geflügelbestand des Tierparks getötet. Betroffen sind 109 Tiere – darunter vor allem Nutztiere wie Enten und Hühner, aber auch Nandus. Im Anschluss werden die Tiere fachgerecht entsorgt sowie der Tierpark gereinigt und desinfiziert. Danach muss der Tierpark mindestens 21 Tage lang geschlossen bleiben.

Anfang der Woche wurde ein kranker Schwan von einer Bürgerin in den Tierpark gebracht. Das Tier stammt aus einem Teich im Saalekreis – rund zwei Kilometer davon entfernt wurde in einem Geflügelbestand in Zöschen (Saalekreis) der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Der betroffene Schwan verstarb im Tierpark. Durch das Landesamt für Verbraucherschutz und das Friedrich-Löffler-Institut wurde nun amtlich festgestellt, dass der Schwan mit der Aviäre Influenza, umgangssprachlich Geflügelpest, infiziert wurde.

Hintergrund:

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Infizierte Bestände müssen getötet werden. Die Einschleppung und Verschleppung der anzeigepflichtigen Geflügelpest muss verhindert und dem damit drohenden Ausbruch der Seuche bereits frühzeitig entgegengetreten werden. Betroffene Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte unter der Telefonnummer beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt: 03443/372302 oder 03443/372313.

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