Amtliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis für das Jahr 2025
1. Festsetzung des Wirtschaftsplanes
Auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassungen des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) und des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz - EigBG) hat der Kreistag des Burgenlandkreises in seiner Sitzung am 09.12.2024 unter Beschluss-Nr. 043-06/2024 KT den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Jobcenter Burgenlandkreis für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf 152.697.600,00 €
in den Aufwendungen auf 152.697.600,00 €
im Jahresgewinn (+) auf 0,00 €
im Jahresverlust (-) auf 0,00 €
im Vermögensplan
in den Einnahmen auf 87.400,00 €
in den Ausgaben auf 87.400,00 €
festgesetzt.
Für das Wirtschaftsjahr 2025 wird
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen auf 0,00 €
der Höchstbetrag der Liquiditätskredite,
die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, auf 15.000.000,00 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind für 2025 nicht veranschlagt.
Die erforderliche Genehmigung ist durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt am 18.12.2024 unter dem Aktenzeichen 206.5.2-10210/blk5jc/wp2024 erteilt worden.
2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Der Wirtschaftsplan liegt gemäß § 16 Abs. 4 EigBG
vom 15.01.2025 bis 23.01.2025 während der Öffnungszeiten
zur Einsichtnahme im Jobcenter Burgenlandkreis, Friedensstraße 80, Zimmer 217 in 06712 Zeitz aus.
Naumburg, den 07.01.2025
Götz Ulrich
Landrat