Amtliche Bekanntmachung "Aufhebung Vogelgrippe"
Amtliche Bekanntmachung
I. Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises
Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i. V. m. § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 14a Absatz 2 Sätze 1 und 2 AG TierGesG öffentlich bekanntgegeben:
Allgemeinverfügung Nr. 4/2023
- Die am 31. Januar 2023 unter www.burgenlandkreis.de bekannt gemachte Allgemeinverfügung Nr. 2/2023 wird mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
- Diese Allgemeinverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung unter www.burgenlandkreis.de am 21. März 2023 in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen.
Naumburg, den 21. März 2023
gez. Götz Ulrich
Landrat
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können immer am:
Montag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: von 08.30 bis 11.30 Uhr
im Landratsamt des Burgenlandkreises, Außenstelle Weißenfels, Sekretariat des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Zimmer 204, Am Stadtpark 6, 06667 Weißenfels eingesehen werden.
Naumburg, den 21. März 2023
gez. Götz Ulrich
Landrat