Allgemeinverfügung zur Geflügelpest erlassen

Am 31.01.2023 hat das Veterinäramt des Burgenlandkreises eine Aufstallungsanordnung erlassen.  Dieser Erlass hat zur Folge, dass Geflügel zunächst in bestimmten Ortsteilen im Umkreis des Tierparkes Bad Kösen im Stall gehalten werden muss.

Damit regierte das Veterinäramt auf die jüngsten Ergebnisse der Beprobungen im Tierpark. Bereits am Freitag, dem 27. Januar 2023, hatte das Friedrich- Loeffler Institut den ersten Fall des Subtyps H5N1 bestätigt. Bei einem Trauerschwan ist die Aviäre Influenza, auch unter dem Namen Geflügelpest bekannt, amtlich festgestellt worden.

Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Aus diesem Grund musste das Veterinäramt des Burgenlandkreises unverzüglich die Tötung der Kontakttiere veranlassen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen beruht auf der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in Verbindung mit den Vorschriften der Europäischen Union.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes stehen im engen Austausch mit der Martin-Luther-Universität, um weitere Schutzmaßnahmen für den restlichen Tierbestand zu erörtern.

Info:

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich unter der Telefonnummer beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden: 03443/ 372302 oder 03443/ 372313.

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