13. Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an Schulen

Nach den Ferien:

Mund-Nasen-Bedeckung in allen Schulen und Horten im Burgenlandkreis

Ab sofort müssen im Burgenlandkreis alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, die sich auf Schulgeländen und in Schulgebäuden aufhalten. Gleiches gilt für Horte im Burgenlandkreis. Nur wer sich sitzend im Unterricht bzw. an seinem festen Arbeitsplatz befinden, muss die Mund-Nasen-Bedeckung nicht tragen.

„Viele Schulleiter haben bereits eine Maskenpflicht an ihren Schulen angeordnet. Aber auch dort, wo das bisher nicht der Fall war, müssen wir jetzt diesen Weg gehen. Mein oberstes Ziel bleibt, den Regelbetrieb an den Schulen aufrechtzuerhalten. Unterricht daheim ist für Schüler und Eltern eine Zumutung. Dann ist die Maskenpflicht das mildere Mittel“, so Landrat Götz Ulrich.

Hintergrund ist das hohe Infektionsgeschehen und das zugleich stattfindende Ende der Ferienzeit. Auf Grund von Reisen an unterschiedliche Orte und verstärktes Zusammentreffen mit Personen aus anderen Gebieten ist die Gefahr des Eintrags von Infektionen erhöht. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung soll somit nach den Ferien die Verbreitung von Ansteckungen vermeiden.

Dies regelt eine Allgemeinverfügung, die am 23. Oktober 2020 in Kraft tritt und zunächst bis zum Ablauf des 6. November 2020 gilt.

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