Bekanntmachung - Umweltverträglichkeitsprüfung UVP Tauhardt

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die

Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Die Landwirtschaftliche Dienstleistungs GmbH „Lindenhof“ mit Sitz in 06647 Finneland, OT Kahlwinkel plant am Standort 06647 Finne, OT Tauhardt die Erweiterung der bestehenden Blockheizkraftwerk-Anlage. Hierfür ist die Errichtung eines Flex-Blockheizkraftwerkes (BHKW) mit einer elektrischen Leistung von 400 kW und zugehöriger Transformatorenstation geplant. Die BKHW-Anlage mit geplantem Flex-BHKW und Bestands-BHKW hat 1.633 kW Feuerungswärmeleistung.

 

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Billroda

5

66

 

Für die geplante Maßnahme war nach § 9 Abs. 2, Punkt 1.2.2.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durch zu führen. Hierbei war die Betroffenheit der Schutzgüter nach Punkt 2.3 der Anlage 3 zum UVPG überschlägig zu prüfen.

 

Folgende Schutzgüter sind von dem Vorhaben betroffen:

 

  1. Mensch und menschliche Gesundheit - Schallimmissionen
  2. Natur und Landschaft – Standort innerhalb Naturpark „Saale-Unstrut-Triasland“, vom LSG „Unstrut-Triasland“ vollständig umschlossen, FFH-Gebiete „Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra“ (FFH0190LSA) sowie „Finne-Nordrand südwestlich Wohlmirstedt“ (FFH0138LSA)

 

Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde festgestellt, dass durch das genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf geschützte Arten und Schutzgüter zu befürchten sind. Die Maßnahmen zur Minimierung des Eingriffs als auch durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Eingriffes sind ausgeglichen. Die durch das Vorhaben beeinflussten Wirkungspfade innerhalb der einzelnen Schutzgüter haben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das jeweilige Schutzgut.

 

Daher wurde im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

 

Die Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

 

Die Antragsunterlagen sind der Öffentlichkeit im Landratsamt des Burgenlandkreises, Umweltamt, Außenstelle Weißenfels, Zimmer 120 (Sekretariat), Am Stadtpark 6, 06667 Weißenfels, sowie im UVP-Portal der Länder zugänglich.

 

Naumburg, den 17.01.2022

 

gez. Götz Ulrich

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