Bekanntmachung gemäß § 133 Abs. 1 Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Der Jahresabschluss der Entsorgungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH wurde in der Gesellschafterversammlung am 21.08.2024 festgestellt. Nach pflichtgemäßer Prüfung durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde bestätigt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafts­vertrages entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahres­abschluss.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde ein uneingeschränkter Be­stätigungsvermerk erteilt. Der Geschäftsführer wurde für das Jahr 2023 entlastet. Der Jahresfehlbetrag wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 02.09. – 13.09.2024 in der Entsorgungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH, Südring 8 a in 06618 Mertendorf OT Görschen (Sekretariat)

  • Mo. - Do. 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Fr. 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Die Veröffentlichungsvorschriften der §§ 325 und 328 HGB bleiben unberührt.

Mertendorf, den 21.08.2024

gez. N. Neuhaus

Geschäftsführer

 

 

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