Amtliche Bekanntmachung: geltende Preisliste zur Beseitigung von Tierkörpern, Teile von Tierkörpern und Erzeugnisse aus Tierkörperteilen
Der Burgenlandkreis weist aufgrund seiner Zuständigkeit nach § 1 Absatz 1 Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz auf die ab dem 01.01.2025 geltende Preisliste zur Beseitigung von Tierkörpern, Teile von Tierkörpern und Erzeugnisse aus Tierkörperteile hin.
Diese Preisliste können Sie hier downloaden.