Amtliche Bekanntmachung - Aufhebung Allgemeinverfügung Geflügelpest Zeitz

I. Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises

Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 41 Absatz 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG LSA öffentlich bekanntgegeben:

Allgemeinverfügung Nr. 2/2025

1. Die am 4. Februar 2025 unter www.burgenlandkreis.de bekannt gemachte Allgemeinverfügung Nr. 1/2025 wird mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.

2. Diese Allgemeinverfügung tritt am 3. März 2025 in Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen.

Naumburg, den 26. Februar 2025

Götz Ulrich
Landrat

 

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können immer am

Montag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: von 08.30 bis 11.30 Uhr

im Landratsamt des Burgenlandkreises, Außenstelle Weißenfels, Sekretariat des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Zimmer 204, Am Stadtpark 6, 06667 Weißenfels eingesehen werden.

 

Naumburg, den 26. Februar 2025

Götz Ulrich
Landrat

 

II. Hinweisbekanntmachung

Die o.g. Allgemeinverfügung wird zudem unter www.burgenlandkreis.de bekannt gemacht.

Naumburg, den 26. Februar 2025

Götz Ulrich
Landrat

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