Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

Amtliche Bekanntmachung

 

I. Öffentliche Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises

Die folgende Allgemeinverfügung wird hiermit gemäß § 41 Absatz 3 und 4 VwVfG i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfG LSA öffentlich bekanntgegeben:

 

Allgemeinverfügung Nr. 4/2024

  1. Die am 13. September 2024 unter www.burgenlandkreis.de bekannt gemachte Allgemeinverfügung Nr. 2/2024 wird mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
  2. Die am 13. September 2024 unter www.burgenlandkreis.de bekannt gemachte Allgemeinverfügung Nr. 3/2024 wird mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
  3. Diese Allgemeinverfügung tritt am 20.10.2024 in Kraft.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Burgenlandkreis, Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg einzulegen.

Naumburg, den 16. Oktober 2024

Götz Ulrich

Landrat

 

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können immer am

  • Montag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
  • Dienstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr
  • Mittwoch: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
  • Donnerstag: von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
  • Freitag: von 08.30 bis 11.30 Uhr

im Landratsamt des Burgenlandkreises, Außenstelle Weißenfels, Sekretariat des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, Zimmer 204, Am Stadtpark 6, 06667 Weißenfels eingesehen werden.

Naumburg, den 16. Oktober 2024

Götz Ulrich

Landrat

 

II. Hinweisbekanntmachung

Die o.g. Allgemeinverfügung wird zudem unter www.burgenlandkreis.de bekannt gemacht.

Naumburg, den 16. Oktober 2024

Götz Ulrich
Landrat

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