2. Termin der Fischerprüfung 2024
Gemäß der Fischerprüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.11.1994 (GVBl. LSA 1994, S. 998), in der derzeit geltenden Fassung, wird die nächste Fischerprüfung im Burgenlandkreis am
Sonnabend, 26. Oktober 2024, 09:00 Uhr
durchgeführt werden.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Antrag. Anträge finden Sie unter https://www.burgenlandkreis.de/de/untere-waffen-jagd-und-fischereibehoerde/fischerei.html
und diese können bis zum 28.09.2024 persönlich unter Zahlung der entsprechenden Gebühr abgegeben werden :
Burgenlandkreis
Rechts- und Ordnungsamt
Haus: 2
Zimmer: 2.123
06618 Naumburg (Saale)
Die Zulassung zur Fischerprüfung kann gemäß § 4 Abs. 1a FischPrüfO nur erfolgen, wenn die Teilnahme an einem Lehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung durch einen zertifizierten Lehrgangsträger nachgewiesen wird, dieser Nachweis ist zwingend bei der Anmeldung bereits mit abzugeben.
Telefonische Rückfragen sind möglich unter: 03445/ 731708
im Auftrag
Peter Hoekstra
Amtsleiter Rechts- und Ordnungsamt