Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht hat entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt sicherzustellen, dass die Verwaltung der Kommunen im Einklang mit den Gesetzen erfolgt und die Rechte der Organe der Kommune und von deren Teilen geschützt werden. Sie fördert die Entschlusskraft und Verantwortungsbereitschaft der Kommunen und hilft mit bei der Lösung kommunaler Aufgaben.
Die Kommunalaufsichtsbehörde kann Beschlüsse und Anordnungen der Kommune, die das Gesetz verletzen, beanstanden und verlangen, dass sie von der Kommune binnen einer angemessenen Frist aufgehoben werden. So dürfen Beschlüsse der Kommune, der nach gesetzlicher Vorschrift der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen sind erst dann vollzogen werden, wenn die Kommunalaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit bestätigt oder den Beschluss nicht innerhalb eines Monats beanstandet hat.
Zu den Aufgaben der Kommunalaufsicht gehört unter anderem die Prüfung der Einhaltung der Haushalts- und Stellenpläne, Satzungen und Beschlüsse in den kreisangehörigen Gemeinden sowie die Prüfung, ob Grundstücksverkäufe der Gemeinden auf rechtlicher Grundlage erfolgten.
In der Kommunalaufsicht des Landkreises angesiedelt ist das Wahlbüro für Europa-, Bundes-, Landeswahlen sowie Kommunalwahlen.