Fördermittel für Grundschule in Sieglitz überreicht
Die Grundschule „Thomas Müntzer“ in Sieglitz hat am Freitag, 28. März 2025, Fördermittel des Bundes in Höhe von 2,3 Millionen Euro erhalten. Mit einem Eigenanteil der Verbandsgemeinde Wethautal, der Trägerin der Einrichtung, von einer Million Euro soll in der Einrichtung ein Anbau mit einem Multifunktionsraum entstehen. Landrat Götz Ulrich übergab den Bescheid an Verbandsbürgermeisterin Kerstin Beckmann, Bodo Zier, Bürgermeister der Gemeinde Molauer Land, und Schulleiterin Stefanie Becker.
Das Vorhaben zielt darauf ab, die räumliche Situation im Hort der Grundschule zu verbessern. Die Kinder werden derzeit in ausgebauten Horträumen im Keller der Schule sowie in einem Hortraum im Erdgeschoss betreut. Zudem werden Räume in Doppelnutzung mit der Schule beansprucht. Die Mittagsversorgung in den Räumen ist nicht optimal, die Sanitärbereiche sind zudem sanierungsbedürftig. Der neue Multifunktionsraum soll nicht nur als Aula dienen, sondern auch als Speiseraum und Raum für Elternabende, Zeugnisausgaben, Projektwochen und Personalbesprechungen. Der Anbau wird mittels Verbindungsbau an das Schulgebäude angeschlossen. Der Verbindungsbau soll einen Fahrstuhl und die Funktion eines weiteren Rettungswegs erhalten. Geplant ist außerdem ein barrierefreier Zugang zur Sporthalle und es werden Sanierungsarbeiten im Bestandsgebäude vorgenommen. Die Bedingungen für eine ganztätige Betreuung der Kinder werden somit grundlegend verbessert und es entsteht mehr Raum für Entspannung, Spiel, Freizeit und Unterrichtsgestaltung. Die Kapazität des Horts wird durch das Vorhaben von 92 auf 100 Plätze erhöht.
Hintergrund
Die von Landrat Götz Ulrich überreichten Fördermittel stammen aus dem Förderprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Es handelt sich hierbei um ein Investitionsprogramm des Bundes gemäß Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalts. Bis 2027 stellt der Bund drei Milliarden Euro für den Um-, Neu- oder Ausbau von Grundschulen und deren Hort-Einrichtungen zu Verfügung.