Wasserrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen für die IE-Anlagen
Veröffentlichungen zu Anlagen nach Industrieemissionsrichtlinie (IE)
Industrieemissions-Anlagen (IE-Anlagen)
Die IE-Anlagen mit einer Gewässerbenutzung
- direkte Einleitung mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis in ein Gewässer oder
- indirekte Einleitung über eine Kläranlage in ein Gewässer
sind regelmäßig zu überwachen. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse und die Indirekteinleitergenehmigungen sind öffentlich bekannt zu machen. Des Weiteren sind die IE-Anlagen durch die untere Wasserbehörde zu überwachen. Die Überwachungsprotokolle sind öffentlich bekannt zu machen.
Überwachungsplan des Landes Sachsen-Anhalt
Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
https://www.gesetze-im-internet.de/iz_v/BJNR101100013.html
Veröffentlichungen des Landkreises
Veröffentlichung zu Anlagen nach Industrieemissionsrichtlinie (IE)
Überwachungsprogramm des Burgenlandkreises nach § 9 IZÜV für die Gewässerbenutzungen und Abwasserbehandlungsanlagen
Überwachungsberichte gemäß Paragraf 9 Absatz 3 IZÜV