Was Kleingärtner beim Verbrennen von Gartenabfällen beachten müssen
Umweltamt weist auf Einhaltung der Verbrennungsverordnung hin
Das Umweltamt des Burgenlandkreises teilt mit, dass im Oktober 2021 auf dem selbst genutzten Grundstück wieder pflanzliche Gartenabfälle unter Beachtung des Brandschutzes und der Wetterlage verbrannt werden dürfen. Dabei sind die rechtlichen Anforderungen der Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises einzuhalten. Nach der Verordnung dürfen nur pflanzliche Gartenabfälle jeweils montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Eine Verbrennung an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dagegen nicht zulässig. Weiter wird durch den Burgenlandkreis darauf hingewiesen, dass gemäß der Verbrennungsverordnung für bestimmte Örtlichkeiten im Burgenlandkreis das Verbrennen generell untersagt ist.
Umweltinformation - Abfallentsorgungsanlagen 2021
45 KBMaske Öffentlichkeitsarbeit Abfallentsorgungsanlagen2020 (1)
Umweltinformation - naturschutzrechtliche Genehmigungen 2021
38 KBMaske Öffentlichkeitsarbeit VerfüllungNaturschutz
Umweltinformation - bergrechtlich genehmigte Anlagen 2021
39 KBMaske ÖffentlichkeitsarbeitVerfüllungBergrecht
Infos zur Verordnung über Betriebsbeauftrgte für Abfall
1.2 MB2017 05 24 information zur verordnung ueber betriebsbeauftragte fuer abfall
Umweltinformation Abfallentsorgungsanlagen 2020
0.9 MBumweltinformation abfallentsorgungsanlagen 2020 bedingt barrierefrei
Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis (VerBrVO BLK) mit Änderung (barrierefrei)
0.3 MB2016 09 13 verbrvo blk mit 1 aenderung vom 13 09 2016